ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Nutzungsbedingungen (AGB) des INDOO PARK
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für den Besuch und die Nutzung des Indoor-Erlebnisparks „INDOO Park“, betrieben von der INDOO Spielwerk Betriebs GmbH & Co. KG (nachfolgend „INDOO“).
Mit Vertragsschluss oder Betreten des Centers erkennen alle Besucher diese Bedingungen sowie die Hausordnung verbindlich an. - Verkehrssicherungspflichten von INDOO
INDOO stellt sicher, dass alle Spielgeräte, Anlagen und Verkehrsflächen regelmäßig geprüft werden und sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden. INDOO erfüllt sämtliche gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten.
Eine Überwachung sämtlicher Spielgeräte zu jedem Zeitpunkt ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich; das INDOO-Personal führt in regelmäßigen Abständen Kontrollgänge durch. - Haftung
(1) INDOO haftet uneingeschränkt für Schäden aus
• der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
• vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von INDOO,
• sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet INDOO nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für sonstige leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen.
(3) Eine Haftung für die ordnungsgemäße Aufsicht der Kinder wird nicht übernommen.Die Aufsichtspflicht verbleibt vollständig bei den Eltern bzw. den erwachsenen Begleitpersonen. - Aufsichtspflichten der Eltern und Begleitpersonen
(1) Eltern und Begleitpersonen sind während des gesamten Aufenthalts zur ständigen Beaufsichtigung der von ihnen mitgebrachten Kinder und zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
(2) Die Aufsichtspflicht wird durch das Betreten des INDOO Park nicht auf das Personal übertragen. Das Personal unterstützt lediglich bei der Einhaltung der Hausordnung, übernimmt jedoch keine Betreuungs- oder Erziehungsaufgaben.
(3) Eltern/Begleitpersonen haften für Schäden, die durch mangelnde Aufsicht oder das Verhalten der Kinder entstehen. - Rolle des INDOO-Personals
Das Personal überwacht im Rahmen seiner Möglichkeiten den ordnungsgemäßen Betrieb und führt Kontrollgänge durch. Eine stationäre Überwachung aller Geräte ist nicht gewährleistet und wird nicht geschuldet. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. - Nutzung der Spielgeräte / Sicherheitsregeln
(1) Die Spielgeräte dürfen nur entsprechend den Hinweisen und Beschilderungen genutzt werden. Das Tragen von Socken ist Pflicht; das Betreten der Anlage mit Straßenschuhen ist verboten mit Ausnahme der Gastronomie und dem Weg zu den WCs.
(2) Klettern an Netzen, Außenkonstruktionen und auf Hüpfburg-Dächern, -Wänden und -Brüstungen ist untersagt.
(3) Die Nutzung der Spielgeräte erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung der Besucher, soweit diese sich außerhalb des verkehrssicheren Zustands der Anlage oder entgegen den Sicherheitsregeln verhalten.
(4) INDOO ist berechtigt, einzelne Spielgeräte oder Bereiche aus Gründen der Sicherheit, Wartung oder technischer Störungen vorübergehend zu sperren oder außer Betrieb zu nehmen. Der vorübergehende Ausfall einzelner Geräte berechtigt nicht zur Minderung, Rückerstattung des Eintrittspreises oder zum Rücktritt vom Vertrag, soweit hierdurch die Gesamtleistung des Centers nicht erheblich beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht, wenn INDOO den Ausfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. - Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist aus gastronomischen und hygienischen Gründen nicht gestattet. Ausgenommen sind:
• Babynahrung
• mitgebrachte Geburtstagstorten (nur in angemieteten Partyräumen) - Mitbringen von Gegenständen und Spielzeug
(1) Aus Sicherheitsgründen dürfen keine eigenen Spielzeuge, Bälle oder losen/spitzen Gegenstände in das Center mitgebracht werden.
(2) INDOO übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände, Kleidung, Taschen oder Mobiltelefone. - Verhalten im Center
(1) Für das gesamte Center gilt ein striktes Rauchverbot.
(2) Besucher, die durch störendes Verhalten auffallen, gegen Sicherheitsregeln verstoßen oder andere Gäste gefährden, können des Centers verwiesen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht nicht. - Tickets, Rückerstattung, Onlinekäufe
(1) Der Eintritt berechtigt zur Nutzung des Centers während der jeweiligen Öffnungszeiten.
(2) Eine Rückerstattung des Eintrittspreises bei vorzeitigem Verlassen ist ausgeschlossen, es sei denn, INDOO stimmt aus Kulanzgründen zu.
(3) Bei Online-Ticketkäufen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um eine Freizeitdienstleistung handelt.
(4) Wartezeiten aufgrund hoher Auslastung oder notwendiger Sicherheitskontrollen begründen keinen Anspruch auf Erstattung. - Gruppen, Schulklassen, Veranstaltungen
Bei Schulklassen und Gruppen gilt die Aufsichtspflicht ausschließlich für die begleitenden Betreuer/Lehrkräfte. - Hausrecht
Das Hausrecht steht INDOO zu. INDOO ist berechtigt, Besucher aus wichtigem Grund auszuschließen, insbesondere bei:
• gefährlichem Verhalten,
• Missachtung von Sicherheitsregeln,
• aggressivem Auftreten,
• Verstößen gegen die Hausordnung. - Foto- und Videoaufnahmen
(1) Besucher dürfen Fotos ihrer eigenen Kinder anfertigen, solange keine anderen Gäste beeinträchtigt werden.
(2) Eine kommerzielle Nutzung ist untersagt.
(3) Foto- oder Videoaufnahmen durch INDOO zu Marketingzwecken erfolgen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. - Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.
(3) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von INDOO.
