Allgemeine Nutzungsbedingungen:

1. Die Nutzung der verschiedenen Spielelemente erfolgt auf eigene Gefahr. Deren Sicherheit wurde durch den TÜV überprüft. Sämtliche Elemente sind durch das GS-Prüfzeichen zertifiziert. Die Gerätschaften entsprechen damit den höchsten Sicherheitsanforderungen, werden regelmäßig überprüft und gewartet, um die Beibehaltung dieses Standards fortlaufend sicher zu stellen. Für Schäden, die Kindern, Eltern oder anderweitigen Besuchern des Centers dennoch, etwa aufgrund von eigener unsachgemäßer Behandlung bzw. Handhabung der Gerätschaften resultieren, sind die Eltern, bzw. die anderen erwachsenen Begleiter der Kinder verantwortlich. Die Haftung des Betreibers insoweit auf grobes Eigenverschulden beschränkt.

2. Die Eltern und Begleiter der Kinder sind gehalten, die in die Räumlichkeiten des Centers geführten Kinder in der Weise selbst zu beaufsichtigen, dass der Eintritt von Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften vermieden wird. Die Eltern/Begleitpersonen sind für das Handeln der Kinder verantwortlich. Das beschäftigte Personal steht als Aufsichtspersonal an einzelnen Stationen zur Verfügung, ohne dass damit ein Betreuungsverhältnis begründet wird.

3. Hinsichtlich der Benutzung sämtlicher Einrichtungen des Centers gilt der Grundsatz einer pfleglichen und schonenden Behandlung. Bei grobem Verstoß gegen grundsätzliche Richtlinien können die betreffenden Personen ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Centerleitung oder seitens des von dieser entsprechend bevollmächtigten Person des Centers verwiesen werden. Dabei haben regelmäßig das betreffende Kind und dessen erwachsene Begleitperson das Center zu verlassen.

4. Das Klettern an den Außennetzen sowie auf nur von außen zugänglichen Teilen der Kletterschiffe ist untersagt. Zutritt zur Kleinkinderspielanlage für Kinder nur bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres. Außerhalb der Kleinkinderspielanlage haben Kinder unter 4 Jahren nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Das Betreten der Spielanlage (sowohl Kleinkinderspielanlage, als auch Hauptspielanlagen) in Schuhen ist untersagt; bei der Benutzung sämtlicher Module des Centers sind die Füße mit Socken oder Strümpfen zu bekleiden.

5. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist (mit Ausnahme einer Geburtstagstorte im Rahmen einer Kindergeburtstagsfeier) nicht gestattet. Süßigkeiten und sonstige Speisen und Getränke dürfen nicht in die Spielanlage mitgenommen werden.

6. Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf kein eigenes Spielzeug mit in das Center gebracht werden; vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in die Spielanlage zu nehmen. Das gilt auch für Erwachsene

7. Es herrscht Rauchverbot für das gesamte Center – der Kinder zuliebe.

Wir hoffen, dass dieses „kleine Regelwerk“ auf Ihr Verständnis trifft.

Viel Spaß wünscht das INDOO Spielwerk