Allgemeine Nutzungsbedingungen:
1. Die Nutzung der verschiedenen Spielelemente erfolgt
auf eigene Gefahr. Deren Sicherheit wurde durch den
TÜV überprüft. Sämtliche Elemente
sind durch das GS-Prüfzeichen zertifiziert. Die
Gerätschaften entsprechen damit den höchsten
Sicherheitsanforderungen, werden regelmäßig
überprüft und gewartet, um die Beibehaltung
dieses Standards fortlaufend sicher zu stellen. Für
Schäden, die Kindern, Eltern oder anderweitigen
Besuchern des Centers dennoch, etwa aufgrund von eigener
unsachgemäßer Behandlung bzw. Handhabung
der Gerätschaften resultieren, sind die Eltern,
bzw. die anderen erwachsenen Begleiter der Kinder verantwortlich.
Die Haftung des Betreibers insoweit auf grobes Eigenverschulden
beschränkt.
2. Die Eltern und Begleiter der Kinder sind gehalten,
die in die Räumlichkeiten des Centers geführten
Kinder in der Weise selbst zu beaufsichtigen, dass der
Eintritt von Schäden an der Einrichtung und den
Gerätschaften vermieden wird. Die Eltern/Begleitpersonen
sind für das Handeln der Kinder verantwortlich.
Das beschäftigte Personal steht als Aufsichtspersonal
an einzelnen Stationen zur Verfügung, ohne dass
damit ein Betreuungsverhältnis begründet wird.
3. Hinsichtlich der Benutzung sämtlicher Einrichtungen
des Centers gilt der Grundsatz einer pfleglichen und
schonenden Behandlung. Bei grobem Verstoß gegen
grundsätzliche Richtlinien können die betreffenden
Personen ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes
von der Centerleitung oder seitens des von dieser entsprechend
bevollmächtigten Person des Centers verwiesen werden.
Dabei haben regelmäßig das betreffende Kind
und dessen erwachsene Begleitperson das Center zu verlassen.
4. Das Klettern an den Außennetzen sowie auf
nur von außen zugänglichen Teilen der Kletterschiffe
ist untersagt. Zutritt zur Kleinkinderspielanlage für
Kinder nur bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres.
Außerhalb der Kleinkinderspielanlage haben Kinder
unter 4 Jahren nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.
Das Betreten der Spielanlage (sowohl Kleinkinderspielanlage,
als auch Hauptspielanlagen) in Schuhen ist untersagt;
bei der Benutzung sämtlicher Module des Centers
sind die Füße mit Socken oder Strümpfen
zu bekleiden.
5. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist
(mit Ausnahme einer Geburtstagstorte im Rahmen einer
Kindergeburtstagsfeier) nicht gestattet. Süßigkeiten
und sonstige Speisen und Getränke dürfen nicht
in die Spielanlage mitgenommen werden.
6. Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder
darf kein eigenes Spielzeug mit in das Center gebracht
werden; vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose
oder spitze Gegenstände mit in die Spielanlage
zu nehmen. Das gilt auch für Erwachsene
7. Es herrscht Rauchverbot für das gesamte Center
– der Kinder zuliebe.
Wir hoffen, dass dieses „kleine
Regelwerk“ auf Ihr Verständnis trifft.
Viel Spaß wünscht das INDOO
Spielwerk
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