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INDOO Spielpark
1. Die Nutzung der verschiedenen Spielelemente erfolgt  auf eigene Gefahr. Deren Sicherheit wurde durch den  TÜV überprüft. Sämtliche Elemente  sind durch das GS-Prüfzeichen zertifiziert. Die  Gerätschaften entsprechen damit den höchsten  Sicherheitsanforderungen, werden regelmäßig  überprüft und gewartet, um die Beibehaltung  dieses Standards fortlaufend sicher zu stellen. Für  Schäden, die Kindern, Eltern oder anderweitigen  Besuchern des Centers dennoch, etwa aufgrund von eigener  unsachgemäßer Behandlung bzw. Handhabung  der Gerätschaften resultieren, sind die Eltern,  bzw. die anderen erwachsenen Begleiter der Kinder verantwortlich.  Die Haftung des Betreibers insoweit auf grobes Eigenverschulden  beschränkt.
 

 2. Die Eltern und Begleiter der Kinder sind gehalten,  die in die Räumlichkeiten des Centers geführten  Kinder in der Weise selbst zu beaufsichtigen, dass der  Eintritt von Schäden an der Einrichtung und den  Gerätschaften vermieden wird. Die Eltern/Begleitpersonen  sind für das Handeln der Kinder verantwortlich.  Das beschäftigte Personal steht als Aufsichtspersonal  an einzelnen Stationen zur Verfügung, ohne dass  damit ein Betreuungsverhältnis begründet wird.
 

 3. Hinsichtlich der Benutzung sämtlicher Einrichtungen  des Centers gilt der Grundsatz einer pfleglichen und  schonenden Behandlung. Bei grobem Verstoß gegen  grundsätzliche Richtlinien können die betreffenden  Personen ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes  von der Centerleitung oder seitens des von dieser entsprechend  bevollmächtigten Person des Centers verwiesen werden.  Dabei haben regelmäßig das betreffende Kind  und dessen erwachsene Begleitperson das Center zu verlassen.
 

 4. Das Klettern an den Außennetzen sowie auf  nur von außen zugänglichen Teilen der Kletterschiffe  ist untersagt. Zutritt zur Kleinkinderspielanlage für  Kinder nur bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres.  Außerhalb der Kleinkinderspielanlage haben Kinder  unter 4 Jahren nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.  Das Betreten der Spielanlage (sowohl Kleinkinderspielanlage,  als auch Hauptspielanlagen) in Schuhen ist untersagt;  bei der Benutzung sämtlicher Module des Centers  sind die Füße mit Socken oder Strümpfen  zu bekleiden.
 

 5. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist  (mit Ausnahme einer Geburtstagstorte im Rahmen einer Kindergeburtstagsfeier) nicht erwünscht. Süßigkeiten  und sonstige Speisen und Getränke dürfen nicht  in die Spielanlage mitgenommen werden.
 

 6. Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder  darf kein eigenes Spielzeug mit in das Center gebracht  werden; vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose  oder spitze Gegenstände mit in die Spielanlage  zu nehmen. Das gilt auch für Erwachsene
 

 7. Es herrscht Rauchverbot für das gesamte Center  – der Kinder zuliebe.
 

Wir hoffen, dass dieses „kleine  Regelwerk“ auf Ihr Verständnis trifft.

 

Viel Spaß wünscht das INDOO  Spielwerk



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